Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,88362
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17 B (https://dejure.org/2018,88362)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2018 - L 4 KR 445/17 B (https://dejure.org/2018,88362)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2018 - L 4 KR 445/17 B (https://dejure.org/2018,88362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,88362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2013 - L 4 KR 7/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2017 - L 4 KR 90/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 4 KR 24/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 4 KR 170/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Als solches allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist in Bezug auf die Mobilität nur die Erschließung des Nahbereichs um die Wohnung eines Versicherten anerkannt, nicht aber das darüber hinausreichende Interesse an sportlicher Fortbewegung oder an der Erweiterung des Aktionsraums (vgl. BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35; Senatsurteile vom 14. März 2017 - L 4 KR 24/14 und vom 5. Dezember 2016 - L 4 KR 170/14; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - L 4 KR 90/17 B und 25. Januar 2013 - L 4 KR 7/13 B).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. BSG Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 13/09 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 31).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das PKH-Verfahren den Rechtsschutz, den der Rechtstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2007, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris; BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das PKH-Verfahren den Rechtsschutz, den der Rechtstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2007, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris; BVerfGE 81, 347, 357).
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 445/17
    Es stelle eine nicht speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konzipierte Konstruktion dar, die in der Grundausstattung (auch) zum Gebrauch durch nichtbehinderte Menschen bestimmt ist (Verweis auf BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 16/05 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht